Die Qualifikation der österreichischen Ingenieure wird durch Zuordnung zu einem Qualifikationsniveau des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufgewertet und eine bessere (internationale) Vergleichbarkeit mit anderen Qualifikationen wird erreicht. Das Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz 2017) wurde am 17. Jänner 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 23/2017 veröffentlicht. (siehe Help.gv.at)
Bisherige Ingenieurinnen und Ingenieure behalten die Standesbezeichnung Ing.in bzw. Ing.
Ingenieurinnen und Ingenieure, die nach den neuen gesetzlichen Vorgaben qualifiziert sind, werden in der Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) eingestuft. Damit wird die hohe Qualität der Kompetenz international besser positioniert.
Dieser Link führt zu CHECKLISTE, QUALIFIKATIONSVERFAHREN UND FORMULAREN des BMLFUW.
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:
Die eingegangenen Anträge werden vom BMNT geprüft. Nach positiver Beurteilung werden Antragstellerinnen und Antragsteller zum Fachgespräch zugelassen.
Fachgespräche werden von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik organisiert. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 370.
Es werden in allen Bundesländern an den Höheren Bundeslehranstalten der Land- und Forstwirtschaft sowie der HLUW Yspertal pro Jahr mehrere Termine für Fachgespräche angeboten.
Rückfragen:
Michael Gruber
Projektleitung
01/8772266 - 6216-91
michael.gruber@agrarumweltpaedagogik.ac.at
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