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Zulassungsvoraussetzungen |
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- Abschluss einer Höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Schule
- Abschluss einer Höheren berufsbildenen Schule wie HAK, HTL etc.
- Abschluss eines facheinschlägigen Studiums an einer Universität oder Fachhochschule
- Studienberechtigungsprüfung
- Berufsreifeprüfung in Verbindung mit einer Meisterprüfung
AHS-MaturantInnen müssen, damit sie die Studienberechtigung erreichen, eine Fachprüfung bzw. Fachprüfungen in ausgewählten Fachbereichen ablegen. Die einzelnen Bereiche (meist BWL) werden von der Hochschule per Bescheid festgelegt. Basis dafür ist ein Antrag an das Rektorat. Die Infoblätter dazu liegen im Sekretariat auf. Die Fachprüfung (Vergleichbar mit dem Latinum z.B. für das Studium Medizin) muss bis zum Ende des vierten Semesters abgelegt werden. Vorbereitungskurse bietet z.B. das Polycollege an, mit dem die Hochschule zusammenarbeitet. Alle Detailinformationen zur Studienberechtigungsprüfung erhalten Sie in der Studieneingangsphase.
Zulassungsfristen Studienjahr 2011/12
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