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Geschichte der agrarpädagogischen Ausbildung
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ImageMag. DI Josefa Reiter-Stelzl, Lebensministerium

Bei der pädagogischen Berufsvorbereitung für die Lehrenden an den landwirtschaftlichen Schulen wurden eigenartige Wege beschritten. Während bei den Landwirtschaftslehrerinnen die spezifische Ausbildung schon sehr früh für ihre spätere pädagogische Tätigkeit berücksichtigt wurde, hatten die männlichen Lehrer sehr lange eine fachliche Ausbildung an der Hochschule für Bodenkultur oder an einer landwirtschaftlichen Mittelschule.

Beginn der Ausbildung von LandwirtschaftslehrerInnen

In der Monarchie, um das Jahr 1867 betrug die gesamte landwirtschaftliche Bevölkerung 35 Millionen. Es gab nur 60 landwirtschaftliche Schulen mit 240 Lehrkräften. Diese Ackerbauschulen waren also ungeeignet, den hohen Prozentsatz der Bevölkerung, der Bauernstand machte 50 bis 80 Prozent aus, eine fachliche und praktische Ausbildung zu bieten. Deshalb sollte der Fortbildungsunterricht in Verbindung mit der Volksschule der praktischen und fachlichen Ausbildung der ländlichen Jugend dienen. Die Fortbildungsschule wurde regelmäßig nach dem Volksschulabschluss bis zum 18. Lebensjahr besucht. Am 15. November 1865 begann der erste Fortbildungsunterricht durch den landwirtschaftlichen Bezirksverein Mödling, 1860 bereits für Wein- und Obstbau. Durch die Installierung von Wanderlehrern versuchte man weiters die breite Masse der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu bilden. Die Wanderlehrer hielten fachliche Vorträge und sorgten für einen Erfahrungsaustausch unter den Landwirten. Außerdem waren sie auch für die Lehrerausbildung im Zusammenhang mit den Fortbildungsschulen zuständig.

Durch die Gründung des Ackerbauministeriums 1867 kam es zur Klassifizierung der landwirtschaftlichen Lehranstalten.

  1. Unter Ackerbauschule oder niederer Ackerbauschule verstand man eine Bildungseinrichtung, die die Volksschule als Vorbildung verlangte und vorwiegend landwirtschaftliche Vorarbeiter, Meier oder Meierhofsleiter ausbilden sollte.
  2. Höhere Ackerbauschulen (landwirtschaftliche Mittelschulen) setzten eine absolvierte Unterrealschule oder ein Untergymnasium voraus. Absolventen dieser Schulen waren vorgesehen für die eigene Bewirtschaftung, Pachtung oder Verwaltung kleinerer Güter und als Lehrer beim landwirtschaftlichen Fortbildungsunterricht.
  3. Voraussetzung für den Besuch einer höheren landwirtschaftlichen Studienanstalt oder Akademie war eine absolvierte Oberrealschule oder ein Obergymnasium. Diese Absolventen waren für das Lehramt an niederen und höheren Ackerbauschulen, eventuell auch an Akademien, vorgesehen.
  4. Absolventen von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Hochschulen waren vorgesehen für Professoren an Akademien oder Hochschulen sowie für Stellen im Ackerbauministerium und für Leitungspositionen.

1875 erfolgte die Einführung von Lehramtsprüfungen für die Lehrer der land- und forstwirtschaftlichen Fächer an der Hochschule für Bodenkultur. In den Jahren 1875, 1877 und 1879 regelte das Ackerbauministerium die Lehrbefähigungsprüfungen für die landwirtschaftlichen Fachlehrkräfte.



 
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