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Seite 1 von 3 Mit der Natur leben lernen – Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik
Rektor Mag. Thomas Haase
Das Bundesgesetz für die Pädagogischen Hochschulen
(Hochschulgesetz 2005) sieht eine komplette Eingliederung
der bisherigen Pädagogischen Akademien und Institute in
den tertiären Bildungssektor einschließlich akademischer
Studienabschlüsse auf dem Bachelorniveau vor. In diese
Entwicklung ist auch die bisherige Agrarpädagogische
Akademie Wien miteinbezogen.
Die neue Institution erhält die Bezeichnung „Hochschule
für Agrar- und Umweltpädagogik Wien“. Diese Bezeichnung
soll die internationale Vergleichbarkeit erleichtern, den
umfassten Aufgabenbereich beschreiben, und vermitteln,
dass es sich weder um eine Universität noch um eine Fachhochschule
handelt.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) führt deshalb eine
eigenständige Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik
in Wien, da dieses Ressort die besonderen Bedürfnisse der
Aus-, Fort- und Weiterbildung der LehrerInnen im gesamten
landwirtschaftlichen Schulbereich und für die landwirtschaftlichen
BeraterInnen unmittelbar beurteilen und direkt
in geeigneter Weise berücksichtigen kann. Darüber hinaus
erscheint eine MultiplikatorInnenausbildung nach internationalem
Vorbild im Umweltbereich auch in Österreich erforderlich.
Die Gesamtkosten für die Hochschule für Agrar- und
Umweltpädagogik werden vom BMLFUW getragen.
Die Besonderheit stellt im österreichischen Bildungssystem
die gemeinsame LehrerInnen- und BeraterInnenausbildung
und –fortbildung dar. Diese Kombination der Qualifi kationsvermittlung
besteht seit der Gründung im Jahr 1954
und hat sich als zielführend herausgestellt. Die Synergien
zwischen den beiden Bereichen sowie die Tätigkeit einer Person als LehrerIn und BeraterIn waren ausschlaggebend
dies auch in Hinkunft beizubehalten.
Die Kernaufgabe der Hochschule wird darin bestehen,
LehrerInnen und BeraterInnen im agrarischen Bereich zu
qualifi zieren und fortzubilden. Derzeit stehen ca. 2.200
LehrerInnen und ca. 600 BeraterInnen im Dienst des
agrarischen Bildungs- und Beratungssystems. Darüber
hinaus sollen auch Studien in der Umweltpädagogik
angeboten werden.
Rechtsstellung und Rechtspersönlichkeit
Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ist eine
Einrichtung des Bundes und steht in direktem Weisungszusammenhang
zum zuständigen Bundesminister für Landund
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie
zur zuständigen Bundesministerin für Unterricht, Kunst
und Kultur in pädagogischen Angelegenheiten in erster
und letzter Instanz.
Insofern die Vollziehung der hoheitlichen Aufgaben nicht
beeinträchtigt wird, ist die Hochschule berechtigt, mit
den Mitteln des Privatrechtes auf eigenen Namen und auf
eigene Rechnung rechtsgeschäftlich tätig zu werden bzw.
Rechtsverbindlichkeiten einzugehen.
Diese Teilrechtsfähigkeit soll insbesondere weitere Bildungsangebote
der Erwachsenenbildung in anderen pädagogischen
Berufen, die nicht in der staatlichen Aufgabe der
LehrerInnen- und BeraterInnenbildung liegen, forcieren und
ermöglichen.
Die Vorbereitungen für Hochschullehrgänge sind bereits
angelaufen, wobei zu einem späteren Zeitpunkt auch
Masterstudien organisiert werden. Diese sind zu Vollkosten
anzubieten.
Aufgaben und leitende Grundsätze
Die Grundsätze und Aufgaben der Hochschule entsprechen
im Wesentlichen jenen Anforderungen, die für die Aus-,
Fort und Weiterbildung der LehrerInnen und BeraterInnen
notwendig sind.
Das Professionalisierungskontinuum und die permanente
Anpassung der Aus-, Fort und Weiterbildung an die
Veränderungen des Berufsfeldes neben einem Transferwissenschaftlich-berufsfeldbezogener Erkenntnisse in die
praktische Arbeit an den Schulen und im Beratungs- und
Förderungsdienst sind sicherzustellen. Die Fort- und Weiterbildung
ist ein dem Ausbildungsbereich gleichgestellter
Bestandteil der Hochschule. Dies ist im Sinne eines lebensbegleitenden
Lernens aller LehrerInnen und BeraterInnen
zu verstehen.
Der berufspraktische Bildungsteil und die wissenschaftlich
basierten Bildungsangebote stehen in einem ständigen
wechselseitigen Verhältnis und sollen bundesweit
aufeinander abgestimmt werden.
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Unter diesem Aspekt sind auch zwei Schwerpunkte in den
Aufgaben der Hochschule zu sehen: Der Anspruch an
Wissenschaftlichkeit bei gleichzeitigem, unmittelbarem
Bezug zur Schul- und Beratungswirklichkeit. Das heißt,
dass die Vermittlung fachlicher, didaktischer, methodischer,
sozialer und forschender Kompetenz mit dem zukünftigen
Arbeitsfeld eng verbunden wird durch ein großes Ausmaß
an schul- und beratungspraktischen Studien von Beginn
des Studiums an. Somit wird die Lehr- und Lernkultur im
Sinne eines universitären Verständnisses wissenschaftlich
aufgewertet unter intensiver Berücksichtigung berufsspezifi
sch-praxisorientierter Ausrichtung.
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