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ImageMit der Natur leben lernen – Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

 Rektor Mag. Thomas Haase


Das Bundesgesetz für die Pädagogischen Hochschulen (Hochschulgesetz 2005) sieht eine komplette Eingliederung der bisherigen Pädagogischen Akademien und Institute in den tertiären Bildungssektor einschließlich akademischer Studienabschlüsse auf dem Bachelorniveau vor. In diese Entwicklung ist auch die bisherige Agrarpädagogische Akademie Wien miteinbezogen. Die neue Institution erhält die Bezeichnung „Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien“. Diese Bezeichnung soll die internationale Vergleichbarkeit erleichtern, den umfassten Aufgabenbereich beschreiben, und vermitteln, dass es sich weder um eine Universität noch um eine Fachhochschule handelt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) führt deshalb eine eigenständige Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in Wien, da dieses Ressort die besonderen Bedürfnisse der Aus-, Fort- und Weiterbildung der LehrerInnen im gesamten landwirtschaftlichen Schulbereich und für die landwirtschaftlichen BeraterInnen unmittelbar beurteilen und direkt in geeigneter Weise berücksichtigen kann. Darüber hinaus erscheint eine MultiplikatorInnenausbildung nach internationalem Vorbild im Umweltbereich auch in Österreich erforderlich. Die Gesamtkosten für die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik werden vom BMLFUW getragen. Die Besonderheit stellt im österreichischen Bildungssystem die gemeinsame LehrerInnen- und BeraterInnenausbildung und –fortbildung dar. Diese Kombination der Qualifi kationsvermittlung besteht seit der Gründung im Jahr 1954 und hat sich als zielführend herausgestellt. Die Synergien zwischen den beiden Bereichen sowie die Tätigkeit einer Person als LehrerIn und BeraterIn waren ausschlaggebend dies auch in Hinkunft beizubehalten. Die Kernaufgabe der Hochschule wird darin bestehen, LehrerInnen und BeraterInnen im agrarischen Bereich zu qualifi zieren und fortzubilden. Derzeit stehen ca. 2.200 LehrerInnen und ca. 600 BeraterInnen im Dienst des agrarischen Bildungs- und Beratungssystems. Darüber hinaus sollen auch Studien in der Umweltpädagogik angeboten werden.

Rechtsstellung und Rechtspersönlichkeit

Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ist eine Einrichtung des Bundes und steht in direktem Weisungszusammenhang zum zuständigen Bundesminister für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie zur zuständigen Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur in pädagogischen Angelegenheiten in erster und letzter Instanz. Insofern die Vollziehung der hoheitlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt wird, ist die Hochschule berechtigt, mit den Mitteln des Privatrechtes auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung rechtsgeschäftlich tätig zu werden bzw. Rechtsverbindlichkeiten einzugehen. Diese Teilrechtsfähigkeit soll insbesondere weitere Bildungsangebote der Erwachsenenbildung in anderen pädagogischen Berufen, die nicht in der staatlichen Aufgabe der LehrerInnen- und BeraterInnenbildung liegen, forcieren und ermöglichen. Die Vorbereitungen für Hochschullehrgänge sind bereits angelaufen, wobei zu einem späteren Zeitpunkt auch Masterstudien organisiert werden. Diese sind zu Vollkosten anzubieten. Aufgaben und leitende Grundsätze Die Grundsätze und Aufgaben der Hochschule entsprechen im Wesentlichen jenen Anforderungen, die für die Aus-, Fort und Weiterbildung der LehrerInnen und BeraterInnen notwendig sind. Das Professionalisierungskontinuum und die permanente Anpassung der Aus-, Fort und Weiterbildung an die Veränderungen des Berufsfeldes neben einem Transferwissenschaftlich-berufsfeldbezogener Erkenntnisse in die praktische Arbeit an den Schulen und im Beratungs- und Förderungsdienst sind sicherzustellen. Die Fort- und Weiterbildung ist ein dem Ausbildungsbereich gleichgestellter Bestandteil der Hochschule. Dies ist im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens aller LehrerInnen und BeraterInnen zu verstehen. Der berufspraktische Bildungsteil und die wissenschaftlich basierten Bildungsangebote stehen in einem ständigen wechselseitigen Verhältnis und sollen bundesweit aufeinander abgestimmt werden. . Unter diesem Aspekt sind auch zwei Schwerpunkte in den Aufgaben der Hochschule zu sehen: Der Anspruch an Wissenschaftlichkeit bei gleichzeitigem, unmittelbarem Bezug zur Schul- und Beratungswirklichkeit. Das heißt, dass die Vermittlung fachlicher, didaktischer, methodischer, sozialer und forschender Kompetenz mit dem zukünftigen Arbeitsfeld eng verbunden wird durch ein großes Ausmaß an schul- und beratungspraktischen Studien von Beginn des Studiums an. Somit wird die Lehr- und Lernkultur im Sinne eines universitären Verständnisses wissenschaftlich aufgewertet unter intensiver Berücksichtigung berufsspezifi sch-praxisorientierter Ausrichtung.



 
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