Home Agrarpädagogik (60 ECTS)
Zulassungsvoraussetzungen PDF Drucken E-Mail
  • AbsolventIn der Universität für Bodenkultur – Studierende können nach Maßgabe freier Plätze ab Erwerb des Bachelorgrades mit dem agrarpädagogischem Studium beginnen oder
  • Abschluss eines einschlägigen Studiums an einer Universität oder Fachhochschule oder
  • Abschluss eines sonstigen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität (unter der Bedingung, dass die Reife- und Diplomprüfung an einer Höheren Land- und forstwirtschaftlichen Schule gemacht wurde). Zudem ist der Bedarf an Dienststellen für eine Aufnahme maßgeblich.

Die Teilnahme an einem Informations- und Orientierungsworkshop sowie die positive Absolvierung des Eignungsfeststellungsverfahrens und des Aufnahmegesprächs sind verpflichtend.

adobe-pdf-icon_24 Zulassungsfristen Studienjahr 2011/12

 
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