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Zulassungsvoraussetzungen |
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- AbsolventIn der Universität für Bodenkultur – Studierende können nach Maßgabe freier Plätze ab Erwerb des Bachelorgrades mit dem agrarpädagogischem Studium beginnen oder
- Abschluss eines einschlägigen Studiums an einer Universität oder Fachhochschule oder
- Abschluss eines sonstigen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität (unter der Bedingung, dass die Reife- und Diplomprüfung an einer Höheren Land- und forstwirtschaftlichen Schule gemacht wurde). Zudem ist der Bedarf an Dienststellen für eine Aufnahme maßgeblich.
Die Teilnahme an einem Informations- und Orientierungsworkshop sowie die positive Absolvierung des Eignungsfeststellungsverfahrens und des Aufnahmegesprächs sind verpflichtend.
Zulassungsfristen Studienjahr 2011/12
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